Rechtsberatung ist eine Vertrauensleistung. Klare Vergütung gehört dazu. Wir besprechen die passende Struktur vor Mandatsannahme und halten sie schriftlich fest.
Für Mandate, deren Umfang zu Beginn nicht abschließend beziffert werden kann. Die Sätze richten sich nach Erfahrung, Spezialisierung und Komplexität. Sekretariatszeiten werden nicht abgerechnet.
Sinnvoll bei klar umrissenen Aufgaben — Vertragsprüfung, Gutachten, Gründung, Nachfolgestruktur. Wir kalkulieren die Pauschale vorab und tragen das Kalkulationsrisiko.
Für Unternehmen mit dauerhaftem Beratungsbedarf. Feste monatliche Pauschale, planbare Kosten, Vorrangbearbeitung. Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen quartalsweise.
In gerichtlichen Verfahren rechnen wir grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, sofern keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wird.
Im ersten Kontakt (bis zu 30 Minuten telefonisch oder per Video) prüfen wir gemeinsam, ob wir die richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen sind. Dieses Gespräch berechnen wir nicht.
Erst danach — nach schriftlicher Honorarvereinbarung und Mandatsannahme — beginnt die vergütete Tätigkeit. Sie erhalten monatlich eine detaillierte Aufstellung der geleisteten Arbeit.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auslagen und Gerichtskosten werden gesondert abgerechnet. Für Verbraucherinnen und Verbraucher weisen wir vorab in Textform auf die voraussichtliche Vergütung hin (§ 49b Abs. 5 BRAO).